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   BGH, 30.08.1951 - 3 StR 556/51   

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BGH, 30.08.1951 - 3 StR 556/51 (https://dejure.org/1951,810)
BGH, Entscheidung vom 30.08.1951 - 3 StR 556/51 (https://dejure.org/1951,810)
BGH, Entscheidung vom 30. August 1951 - 3 StR 556/51 (https://dejure.org/1951,810)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 343
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 26.06.1962 - 1 StR 227/62

    Rechtsmittel

    Er hat ferner Anspruch darauf, daß grundsätzlich jeder Zeuge, der ihn belastet, seine Bekundungen in der Hauptverhandlung vor den zur Entscheidung berufenen Richtern in seiner und aller Prozeßbeteiligten Gegenwart macht (BGHSt 1, 343).

    Der Senat hat noch kürzlich in seinem Urteil vom 10. April 1962 - 1 StR 22/62 - (in DRiZ 1962, 208 ff insoweit nicht mit abgedruckt) unter Bezugnahme auf BGHSt 1, 343 darauf hingewiesen, es dürfe dem Angeklagten für den Fall erneuter Verurteilung nicht strafschärfend angerechnet werden, wenn die Tatzeugin, eine erwachsene Frau, durch ihre nochmalige Vernehmung wiederum - für sie peinlichen - Fragen und Erinnerungen ausgesetzt werde.

  • BGH, 12.09.1972 - 5 StR 364/72

    Aufhebung sämtlicher Strafaussprüche wegen unterbliebener Verhängung von

    Auch die Gesamtstrafe darf nicht zum Nachteil des Angeklagten V. geändert werden (vgl. BGHSt 1, 345, 346 [BGH 30.08.1951 - 3 StR 556/51]/347).
  • BGH, 03.12.1963 - 1 StR 450/63

    Bestimmung des Beginns der Ladungsfrist zur Hauptverhandlung - Erheblichkeit des

    Da er die Geschlechtsbeziehungen mit Gertraud anknüpfte, als diese, oben 17jährig, sich zunächst mit Erlaubnis ihrer Mutter besuchshalber bei ihm aufhielt, und da er ferner nach seinem Eingeständnis sich stets für das Mädchen verantwortlich fühlte, besteht auch kein durchgreifendes rechtliches Bedenken, daß ihn das Landgericht zugleich des Verbrechens nach § 174 Nr. 1 StGB schuldig gesprochen hat, obwohl während der Dauer des Geschlechtsverhältnisses weder ihm noch der Mutter das Personensorgerecht für Gertraud zustand (BGHSt 1, 344 [BGH 30.08.1951 - 3 StR 556/51]).
  • BGH, 05.05.1955 - 3 StR 42/55

    Rechtsmittel

    Die Annahme des Landgerichts, dass sie ihm zu diesen Zwecken anvertraut war, ist daher frei von Rechtsirrtum (vgl dazu BGHSt 1, 343).
  • BGH, 22.01.1957 - 5 StR 447/56

    Rechtsmittel

    Zu Unrecht bezweifelt die Revision, daß leibliche Kinder unter 21 Jahren ihren Eltern im Sinne des § 174 Nr. 1 StGB zur Erziehung "anvertraut" sind (BGHSt 1, 343 [344]; BGH LM Nr. 2 zu § 174 Nr. 1 StGB).
  • BGH, 26.04.1955 - 1 StR 614/54

    Rechtsmittel

    Das Urteil kann somit auf dem Verfahrensverstoß beruhen und muß daher aufgehoben werden (§ 337 Abs. 1 StPO; BGHSt 1, 346, 350 [BGH 02.10.1951 - 1 StR 434/51]; 3, 384 [BGH 11.12.1952 - 3 StR 69/52]; 1 StR 747/51 vom 25. Juli 1952; 3 StR 556/51 vom 30. August 1951).
  • BGH, 29.10.1953 - 4 StR 516/53

    Rechtsmittel

    Der Angeklagte ist nicht verpflichtet, ein Geständnis abzulegen (§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO); er hat ferner Anspruch darauf, dass grundsätzlich jeder Zeuge, der ihn belastet, seine Bekundungen in der Haupt Verhandlung vor den zur Entscheidung berufenen Richtern in seiner und aller Prozessbeteiligten Gegenwart nacht (BGHSt 1, 343).
  • BGH, 15.01.1957 - 5 StR 459/56

    Rechtsmittel

    Daß Eltern im Verhältnis zu ihren leiblichen Kindern zu den Personen zu rechnen sind, denen die Kinder im Alter unter 21 Jahren zur Erziehung und zur Aufsicht anvertraut sind, hat der Bundesgerichtshof bereits im Anschluß an die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte entschieden (vgl BGHSt 1, 344 [BGH 30.08.1951 - 3 StR 556/51] und die dort aufgeführten weiteren Entscheidungen).
  • BGH, 26.02.1954 - 5 StR 734/53

    Rechtsmittel

    Das Urteil beruht daher im Sinne von § 337 StPO auf dem gerügten Mangel (vgl hierzu auch BGH 3 StR 556/51 bei Dallinger a.a.O.).
  • BGH, 30.04.1953 - 3 StR 48/53

    Rechtsmittel

    Ihm waren sie in erster Linie zur Erziehung, Aufsicht und Betreuung anvertraut (BGHSt 1, 343).
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